Maß 1
Genauigkeit
Wir prüfen Liquidität, Bilanz, Fristen und Haftungsrisiken, bevor wir eine Empfehlung geben. Eine Einschätzung ist nur so gut wie ihre Grundlage.
Insolvenz- und Sanierungsrecht · Nürnberg
Wir messen nach, bevor wir handeln: Zahlen, Fristen, Haftung. Dann handeln wir entschlossen, für Unternehmen, Geschäftsführer, Gläubiger und Privatpersonen.

Maß 1
Wir prüfen Liquidität, Bilanz, Fristen und Haftungsrisiken, bevor wir eine Empfehlung geben. Eine Einschätzung ist nur so gut wie ihre Grundlage.
Maß 2
Insolvenzrecht ist Fristenrecht. Wir reagieren kurzfristig, setzen Prioritäten und nutzen die verbleibende Zeit für echte Lösungen.
Maß 3
Sanierung, Vergleich oder geordnete Abwicklung: Wir empfehlen den Weg, der im Verhältnis zu Ihren Zielen und Risiken steht.
Sobald ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist, läuft die Zeit. Die Antragspflicht kennt Höchstfristen, und sie sind kürzer, als viele denken.
Ab Eintritt der Insolvenzreife dürfen Geschäftsführer grundsätzlich keine Zahlungen mehr leisten, sonst haften sie persönlich (§ 15b InsO).
Der Insolvenzantrag ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens aber nach drei Wochen (§ 15a InsO).
Bei Überschuldung gilt eine Höchstfrist von sechs Wochen. Diese Zeit sollte für Sanierungsversuche genutzt werden, nicht verstreichen.
Vereinfachte Darstellung, keine Rechtsberatung. Die genannten Fristen sind Höchstfristen; maßgeblich sind stets die Umstände des Einzelfalls.
Rechtzeitig gegensteuern: Sanierungskonzepte, außergerichtliche Einigungen und Restrukturierung nach StaRUG.
Das Unternehmen im gerichtlichen Verfahren unter eigener Regie fortführen, mit klarem Plan und sauberer Umsetzung.
Insolvenzreife prüfen, Antragspflichten erfüllen, persönliche Haftung vermeiden oder abwehren.
Forderungen anmelden, Sicherheiten durchsetzen und Ihre Interessen im Gläubigerausschuss vertreten.
Unberechtigte Rückforderungen des Insolvenzverwalters abwehren und Ansprüche im Prozess durchsetzen.
Diskret begleitet von der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bis zur Restschuldbefreiung.


Insolvenz- und Sanierungsrecht, Restrukturierung.


Geschäftsführerberatung, Haftungsabwehr.


Gläubigervertretung, Insolvenzanfechtung.


Verbraucherinsolvenz, Restschuldbefreiung.